Diese Funktion steht Anbietern zur Verfügung, die bereits einen BfG-Antrag bewilligt bekommen haben. Sie benötigen den Vor- und Nachname des Inhabers der Zugangsdaten und ein gültiges Aktenzeichen.
Benutzen Sie zur Ermittlung der Zugangs E-Mail-Adresse eines Ihrer gültigen Aktenzeichen.Bsp: BfG-A-000/00 (Erstantrag) bzw. BfG-A-000/00-W00 (Wiederholungsantrag)
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